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Edmund Schönenberger

.Eingabe an Obergericht Kanton Zürich 24.12.1998

Eingabe an Aufsichtskommission Rechtsanwälte, Obergericht Zürich

.Aufruf zur öffentlichen Berufsverbots-Verhandlung

Angriffs- und Verteidigungsrede des Inkulpierten

.Die Maske

Die Facts  Die Anzeige

Eine Köpenickade

Betrug   Betrug 2  Psychex

PSYCHEX Zielsetzungen

.Frère et cochon

Giordano Bruno

Schluss

Der verluderte Staat

 

.Staatsrechtliche Beschwerde an schweiz. Bundesgericht 11.3.2000

Medien- & Presseberichte

Das Berufsverbot
Ein moderner Inquisitionsprozess

Eine Unrechtsdemokratie ist keine Demokratie und ein Unrechtswesen ist kein Rechtswesen

 

 

Der Aufruf

Am Donnerstag, den 4. November 1999, 08.15h, findet im Geschworenengerichtssaal des Obergerichtes des Kantons Zürich, Hirschengraben 13, 8001 Zürich, die öffentliche Berufsverbots-Verhandlung gegen Rechtsanwalt Edmund Schönenberger statt

 

Edmund Schönenberger ist Mitbegrunder des Zürcher Anwaltskollektivs und Gründer des Vereins Psychex. Dieser Verein organisiert seit 1987 professionell und mit Erfolg die Verteidigung von Zwangspsychiatrisierten. Für unzählige in psychiatrischen Anstalt

 

eingesperrte Menschen ist damit eine Bresche in die vormals undurchdringlichen Mauern geschlagen worden.Im Zusammenhang mit einem Prozess, in welchem u.a. auch die funfjährige Zwangspsychiatrisierung einer 76-jährigen Frau eine Rolle spielte, werden ihm ungebührliche Meinungsäusserungen vorgeworfen.

 

Vertreten wird Edmund Schönenberger von Rechtsanwalt Bernhard Rambert,

Langstrasse 62, Posfach 2126,

8026 Zürich, Tel. 01-247 72 80

 

 

 

*Die Angriffs- und Verteidigungsrede des Inkulpierten

 

Berufsverbotsverhandlung vom 4.11.1999 in Sachen

Obergericht des Kantons Zürich gegen Edmund Schönenberger

 

 

"Mit größerer Furcht verkündet ihr vielleicht das Urteil, als ich es entgegennehme."

 

Mit diesem Zitat des in Rom als Ketzer auf dem Scheiterhaufen verbrannten Giordano Bruno lasse ich nicht den geringsten Zweifel offen, dass wir uns hier mitten in einem modernen Inquisitionsprozess befinden. So wie damals die Menschen von den Herren gejagt worden sind, weil sie nicht buchstabengetreu die vorgekäuten Glaubenssätze nachgeplappert haben, werde ich von den heutigen Herren wegen gar nichts anderem verfolgt, als dass ich ihnen nicht genehme Wörter in den Mund genommen habe.

 

Es ist also zu betonen, dass ich weder eine Bank ausgeraubt, einen Menschen umgebracht noch jemandem sonst ein Härchen gekrümmt, keinen Klienten übers Ohr gehauen, niemanden beschimpft und keines Menschen Ehre verletzt habe. Es wird mir noch nicht einmal vorgeworfen, bei Rot über den Fussgängerstreifen gelaufen zu sein. Entsprechende Strafverfahren sind keine gegen mich eröffnet worden, geschweige denn ist ein Urteil gegen mich ergangen. Im Sinne von Art. 6 Ziff. 2 der Europ. Menschenrechtskonvention gelte ich strikte als unschuldig.

 

Da meine Worte strafrechtlich vollkommen irrelevant gewesen sind, sind sie folglich leichter als eine Übertretung zu bewerten.

 

Und dennoch drohen die zürcherischen Anwaltswächter mir mit der schärfsten Sanktion, welche gegen einen Anwalt überhaupt verhängt werden kann, nämlich mit einem existenzvernichtendem Berufsverbot.

 

Das stinkt ja zum Himmel!

 

Es liegt auf der Hand, dass mir nicht bloss die Wahl meiner Worte verübelt wird, sondern dass hinter der Attacke gegen mich ein ganz anderer Grund steckt: Ich muss ausgeschaltet werden, weil ich den Hütern der herrschenden Ordnung anhand der von mir verteidigten Fälle ein übers andere Mal die Maske vom Gesicht reisse und sich alsbald ihre wahre Fratze offenbart. Ich kann nachweisen, dass sie fortgesetzt lügen und betrügen. Sie verwalten nicht, wie sie vorgeben, einen freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, sondern eine Diktatur der Reichen - eine Plutokratie -, in welcher sich in epidemischem Ausmass die Verbrechen gegen die Menschenrechte jagen.

 

Fratze, Lug, Trug und die Verbrechen habe ich in meinem Pamphlet "Nieder mit der Demokratie" dargestellt   (www.c9c.net/ch/demokratie)

 

Die Taktik meiner Verfolger ist uralt und abgegriffen. Als beispielsweise Vorgänger von mir behauptet haben, die Erde drehe sich um die Sonne, sind sie vor den Grossinquisitor geschleppt worden. Jahrhunderte später mussten seine Erben kleinlaut die peinlichen Irrtümer eingestehen.

 

Egal ob ich verurteilt werde oder nicht, bin auch ich jetzt schon absolut sicher, dass meine Gegner sich spätestens im Urteil der Geschichte fürchterlich blamieren werden. Man wird verächtlich über sie reden wird, wie man heute verächtlich über die Inquisitoren spricht.

 

Es sind keine ehrenwerten Herren, die mir nachstellen, sondern von ihren Auftraggebern besoldete und von höchst egoistischen Motiven geleitete Lakaien: Indem sie die Interessen der Plutokraten verteidigen, sichern sie sich gleichzeitig ihre erbärmlichen Karrieren und Privilegien.

 

Die Konsequenzen meiner frei geäusserten Meinungen und Überzeugungen scheue ich nicht. Ich kenne die Möglichkeiten meiner Verfolger bestens. Die Instrumente der Propaganda liegen fest in ihren Händen. Sie werden es ihren Ahnen gleich tun, das übliche Kesseltreiben gegen mich veranstalten und mich als Unperson vermarkten. Ich zitiere wörtlich aus Hen­ry Charles Lea, Die Inqui­si­tion, Nördlingen 1985, S. 260 f: "Es wurde schliesslich ein anerkannter Grundsatz des kanoni­schen Rechts, dass Ad­vokaten, die die Verteidi­gung von Ket­zern übernahmen, von ihren Amtsbefugnis­sen sus­pendiert wurden und für immer in Verruf kamen".

 

Die kurzlebige Meinung einer manipulierten Öffentlichkeit lässt mich kalt.

 

Als ich diese Rede vorbereitet habe, habe ich mich auf einem eineinhalb Hektaren grossen, im Balkan liegenden Bauerngütchen aufgehalten, welches der Familie meiner Frau gehört. Neben dem Säge- und Scheitbock stand mein Schreibapparat. Wann immer mich die Lust gepackt hat, ein kleines Päuschen einzuschalten, habe ich die Axt in den Bock gerammt und flink in die Tasten gegriffen.

 

Die Scheiterbeige habe ich nicht heranschleppen wollen. Mit dem Holz koche ich meine Suppe, backe ich mein Brot und wärme ich im Winter meine Glieder. Das wenig schmeichelhafte Resultat meiner besinnlichen und kreativen Pausen jedoch habe ich in die hiesige Blutgeldmetropole gezügelt. Wer weiss - vielleicht werde ich damit, wenn kein Feuer, doch immerhin ein paar rote Köpfe entfachen!

 

Was üblicherweise Verdruss bereitet, hat sich mit meiner Arbeitsmethode in Genuss verwandelt. Meine Bauchmuskulatur ist nicht selten in bedrohliche Schwankungen geraten. Galt es allerdings, die verübten Verbrechen unter den Scheffel zu stellen, hat eine heilige Wut meine Feder geführt.

 

Das war gut so.

 

Nachdem wir einleitend die der Sache gebührenden Töne angeschlagen haben, gehen wir jetzt zum Anlass über, der uns alle hier versammelt hat.

Eines Tages ist eine Frau zu mir gekommen, welche vor dem letzten Weltkrieg in Frankreich geboren worden war. Ihr Vater ist während des Krieges von den Nazis umgebracht worden. Nach dem Krieg sind sie und ihre Mutter zehn Jahre lang durch österreichische Flüchtlingslager geirrt. Meine Klientin hat sich zur Krankenschwester ausbilden lassen und zuerst in Österreich in Krankenhäusern und später in der Schweiz in psychiatrischen Anstalten gearbeitet. Ihre Mutter lebte äusserst bescheiden. Sie verfügte über eine Witwen- und eine wegen den Folgen eines Autounfalles zugesprochene Invalidenrente von zusammen 7000 Schillingen pro Monat, einen Betrag also, der weit unter dem Existenzminimum liegt. Während 30 Jahren hat meine Klientin ihre Mutter mit Beiträgen unterstützt, welche deren Einkommen zwar aufbesserten, aber nicht über das Existenzminimum anhoben. Gesamthaft betrug die Unterstützung rund eine Million Schillinge.

 

1988 wurde die Mutter, die keiner Fliege je etwas zu leide getan hatte, im Alter von 76 Jahren Knall auf Fall, grundlos und mit Gewalt in eine österreichische psychiatrische Anstalt versenkt und dort den üblichen Prozeduren, vorab der Folterung mit heimtückischen Nervengiften unterworfen. Als sie mit einem Hungerstreik reagierte, wurde sie zwangsernährt. Gegen ihren dezidierten Willen war sie fünf geschlagene Jahre lang abwechslungsweise in Anstalten und in Heimen eingesperrt. 1993 ist sie gestorben, ohne je ihre Freiheit wieder erlangt zu haben.

 

Die Verbrechen gegen das Folterverbot und ihr Menschenrecht auf Freiheit sind offenkundig.

Der Internierung folgte die Entmündigung auf den Fuss. Das cui bono dieser Aktion sticht ins Auge. Weder in den österreichischen noch übrigens in den schweizerischen Gesetzen ist eine Pflicht enthalten, wonach Zwangspsychiatrisierte die Kosten der Freiheitsberaubungen und Folterungen zu berappen haben. Das würde geradezu auf eine Verhöhnung der Opfer hinauslaufen. Das hindert die Täter jedoch nicht, zu anderen Tricks Zuflucht zu nehmen. In der Schweiz wickelt sich das Geschäft einvernehmlich über die Krankenkassen ab, welche die in Verletzung des Legali­tätsprinzips gestellten Rechnungen der Anstalten anstandslos begleichen. Wie die Lücke im österreichischen Unterbringungsgesetz gefüllt wird, illustriert der Kasus. Um an allfällig vorhandenes Vermögen ranzukommen, werden die Betrof­fenen kurzerhand entmündigt und alsbald die gesetzlosen Rechnungen via Vormund geregelt.

 

In ihrem Eifer, die Sache vorteilhaft zu erledigen, haben die Österreicher jedoch kapitale Böcke geschossen. Der Entmündigungsentscheid ist der Mutter meiner Klientin nie eröffnet worden! Gleichwohl ist sie wie eine Entmündigte behandelt worden. Ausserdem ist nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - geprüft worden, ob meine Klientin zur Vormündin zu bestellen war noch ist sie überhaupt ins Entmündigungsverfahren einbezogen worden.

 

Die Verbrechen gegen die Menschenrechte von Mutter und Tochter auf Zustellung eines Gerichtsentscheids bzw. auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens sind flagrant.

 

Kurz nach der Internierung hat die Mutter der Toch­ter überraschend eröffnet, dass es ihr - unter grössten Entbehrungen, wie wir zwangslos folgern kön­nen - gelungen war, all die Jahre rund 600'000 Schil­linge auf die hohe Kante zu legen und dass sie ihr dieses Geld überweisen wolle.

So wurde es auch gemacht.

Die Österreicher haben Wind davon bekommen. Meine Klientin wurde anfangs der 90-er Jahre von einem österreichischen Richter ultimativ aufgefordert, die Summe umgehend dem Vormund auszuhändigen.

 

Das war denn auch der Grund, warum sie mich aufgesucht hat. Mich hat sie ausgewählt, weil sie einmal Zeugin geworden war, wie ich einen die Menschenrechte eines meiner Klienten mit Füssen tretenden Anstaltsarzt knallhart abgekanzelt habe.

 

Der Richter erhielt eine gepfefferte Antwort, welche mir - es sei hier anekdotenhaft angemerkt - eine Verwarnung der hiesigen Anwaltswächter eingetragen hat. Was die Rückforderung der Schillinge anbelangt, beschied ich dem Befangenen lakonisch:

 

"Komm und hole sie".

Seit acht Jahren läuft nun schon der Prozess gegen die von mir lege artis verteidigte Klientin. Ich erspare mir, hier alle Einzelheiten auszubreiten. Das werden vielleicht meine Biographen besorgen. Zum Verständnis nur noch soviel. Der Tod der Mutter hat auch den Prozess beeinflusst. Als einzige Tochter wurde meine Klientin Universalerbin. Deshalb stand ihr der inkriminierte Betrag nun jedenfalls kraft Erbrecht zu. Dies haben die Österreicher zu durchkreuzen gewusst, indem sie illegal die Kosten der Freiheitsberaubungen und Folterungen gegen die Verblichene in Rechnung gestellt und mangels Aktiven den Konkurs über den Nachlass eröffnet haben. Als Erbin hätte meine Klientin obligatorisch in dieses Verfahren einbezogen werden müssen. Wir wundern uns längst nicht mehr, dass auch das nicht geschehen ist.

 

Das BG Uster und das Obergericht des Kantons Zürich haben in Kenntnis aller Einzelheiten stur sämtliche Verbrechen der Österreicher gedeckt und meine Klientin verpflichtet, den in Klage gesetzten Betrag in den Nachlass einzuschiessen. Zur Zeit hängen dagegen eine Nichtigkeitsbeschwerde am zürcherischen Kassationsgericht und eine Berufung am Bundesgericht.

 

Das nunmehrige Berufsverbotsverfahren hat eine Anzeige des Obergerichts des Kantons Zürich ausgelöst. Nach dem bezirksgerichtlichen Verdikt habe ich in der schriftlichen Berufungsbegründung ans Obergericht von meinen Menschenrechten auf Gedanken-, Gesinnungs-, Ideen- und Meinungsäusserungsfreiheit freien Gebrauch gemacht und reinen Wein eingeschenkt. In adäquaten Worten habe ich die aufgezählten

 

Fortsetzung

 

 

 

 

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Weitere Medien- und Presseberichte sowie Internet-

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.Rechtsauskunftsstelle Anwaltskollektiv
.Demokratischen JuristInnen Schweiz

. Verein PSYCHEX

 

.PSYCHEX Zielsetzungen - Info
 

. Anno 1291: Die Vögte

 

 

. Nieder mit der Demokratie

. Musterbeschwerde PSYCHEX

. «Letzte» Beschwerde

. Die Kraten gegen den Berg

. Inquisition und Zwangspsychiatrie

. Das Berufsverbot

. Prost

. Weil es Uns so gefällt  

 . Schafft den Europ. Gerichtshof für Menschenrechte ab

. Nachwort

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