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Edmund Schönenberger
[Das Einmaleins der Herrschaft:]
Revision des schweizerischen Vormundschaftsrechts
Rückblick
Es ist eine geschichtliche Tatsache, dass die Menschheit schon
immer hierarchisch organisiert gewesen ist. An der Spitze standen die Tyrannen,
Diktatoren, Kaiser und die übrigen gekrönten Häupter. Höhepunkt bildete die
von den Regenten des ausgehenden Mittelalters entwickelte These des
Absolutismus: Die Könige herrschten von Gottes Gnaden absolut über ihre
Untertanen.
Aufklärung und franz. Revolution haben dem Spuk ein Ende zu bereiten
und die Menschen zu gleichen freien Brüdern zu machen versucht. Eine
Totgeburt - wie man nach über 200 Jahren Experimenten mit dieser Formel
ohne jeden Zweifel feststellen muss. Der Mensch ist und bleibt von Natur
aus ganz offensichtlich, was die Römer und Hobbes schon auf den Punkt
gebracht haben: homo homini lupus - der Mensch ist des Menschen
Wolf. Die Menschen sind Konkurrenten und jeder will sich über den anderen
erheben, ihn dominieren. In diesem Gerangel um die Herrschaft boxen
sich die Skrupellosesten an die Spitze der Pyramide.
Auch über die Schablone, "aber wir haben doch keine Könige mehr, sondern
die Demokratie, das Volk herrscht, es ist der Souverän" kann man nur
noch müde lächeln.
Es ist längst nachgewiesen und wird von niemandem mehr, der nicht Macht
ausübt oder scharf darauf aspiriert, ernsthaft bestritten, dass das Volk
lediglich über die Nebensachen, beispielsweise über das Kanalisationssystem,
und damit buchstäblich über seine eigene Scheisse herrscht. Die Hauptsache,
die Unternehmertätigkeit der Mächtigen, mit welcher sie die Welt auf den Kopf
gestülpt und das Leben aller umgekrempelt haben, fällt in deren
ausschliessliche Entscheidungskompetenz.
Die Souveränität der Schweizer zerplatzt wie eine Seifenblase:
Definitionsgemäss kann nämlich als der Souverän nur gelten, wer sämtliche
Machtmittel kontrolliert. Das Medium, welches unbestreitbar die Welt regiert
und alle antreibt, heisst Geld. Der scharfe Blick in die schweizerische
Verfassung deckt schonungslos auf, dass eben gerade nicht das zum
"Souverän" deklarierte Volk die seit Adam und Eva gehorteten und
über die jährlich abgepressten Zinsen und Zehnten ins Unvorstellbare
gesteigerten Vermögen besitzt, nein, die Verfügungsmacht über die astronomischen
Summen bleibt ausdrücklich einer kleinen Schar von Eigentümern vorbehalten.
Nicht nur faktisch, sondern auch von Verfassungs wegen präsentiert sich die
Schweiz somit einwandfrei als Diktatur der Reichen, als Musterplutokratie.
Ein jämmerliches Volk von Bettlern hütet den Thron, übers Ohr gehauen und
geknechtet von den mit dem Reichsschatz durchgebrannten Herren! (Umfassende
Analyse siehe www.c9c.net/ch/demokratie,
falls von der Zensur gesperrt: www.demokratie.ch.vu).
Das System der "Demokratie" ist keineswegs eine Schöpfung des
Volkes gewesen, sondern von den durch die Revolutionen vorübergehend
Verjagten und sich wieder Aufgerappelten sowie von den neu sich an die Macht
drängenden Rädelsführern ausgeheckt worden.
Ein scheinbarer Geniestreich!
Aus nüchterner zeitlicher Distanz betrachtet hat sich jedoch alles ziemlich
folgerichtig entwickelt. Das Hauptproblem jedes Herrschers, zumal nach den
Fanalen der Revolutionen, ist seine fürchterliche Angst, um seinen Kopf
gekürzt zu werden. Was lag daher näher, als sich in den Untergrund zu
verkriechen, dort die sociétés anonymes - die Aktiengesellschaften -
zu gründen, das Volk mit lauter nebensächlichen Kompetenzen in den Palast zu
stossen und sich die Hauptkompetenzen - Handels-, Gewerbe- und
Eigentumsfreiheit - unverfroren sogar noch verfassungsrechtlich garantieren
zu lassen.
Kein Gemeiner war beim allgegenwärtigen Geschnorr über Freiheitsrechte,
Wahlen, Abstimmungen, Referendum, Verfassungs- und Gesetzesinitiativen in der
Lage, eben dieses Kernstück des epochalen Betrugs, welches alle
"demokratischen" Elemente einer Verfassung zu Makulatur verkommen
lässt, aufzudecken. Und die Nutzniesser haben selbstverständlich eisern
geschwiegen.
Das Einmaleins der Herrschaft
Die Mächtigen scheffeln heute Geld und potenzieren damit ihre
Macht, indem sie auf Teufel komm raus produzieren und zum Konsum verführen.
Um ihre Diktatur abzusichern, braucht es effiziente Herrschaftsinstrumente.
Das Burgtor der Plutokraten hängt an zwei mächtigen Angeln: Der Strafjustiz
und der Zwangspsychiatrie. Wer nach dem Golde der Reichen gräbt oder sich dem
Produktions-, Konsum- und Abfallbeseitigungsprozess verweigert, wird in eine
der ungezählten Anstalten versenkt und mit heimtückischen Nervengiften
gefoltert.
Eine dieser Angeln, die Zwangspsychiatrie samt Zuliefersystem, soll nun
plötzlich reformiert werden.
Warum?
Auch hier wird ein archaischer Reflex umgesetzt. Die Herrscher der Vergangenheit
haben peinlich darauf geachtet, nur im bestem Lichte zu erscheinen und unter
allen Umständen zu verdecken, dass sie - falls nötig - bereit waren,
jederzeit über Leichen zu schreiten, wenn es darum ging, ihren Thron zu
retten. Es hat, wie wir inzwischen wissen, nichts genützt. Nachdem die
Gräueltaten von der Geschichtsschreibung ans grelle Tageslicht gezerrt oder
sonst ruchbar geworden sind, haben alle vergangenen Epochen ihren Glanz jäh
verloren. Man spricht nicht ohne triftigen Grund nur noch vom finsteren
Mittelalter. Es ist absehbar, dass in ein paar Jahrhunderten auch die heutige
Neuzeit diesem nahtlos zugerechnet werden wird.
Als Zeitzeuge über die letzten sechs Dezennien, wovon die Hälfte in der
Funktion eines Anwalts der Straf-, psychiatrisch oder sonstwie Verfolgten,
stelle auch ich - wie schon Tucholsky - fest, dass noch alles beim Alten ist.
In den 70-er, 80-er und 90-er Jahren des letzten Jahrhunderts habe ich
hautnah mitverfolgen können, wie die öffentliche Propaganda in den höchsten
Tönen über die freiheitliche, rechtsstaatliche und demokratische Schweiz
geflötet hat. Beobachtet habe ich jedoch nichts als die sich jagenden
Verbrechen gegen die Menschenrechte. Dass ich mich erdreistet habe, die Täter
an den Pranger zu stellen, wurde mit Berufsverbotsverfahren und Ähnlichem
quittiert.
Heute bekomme ich plötzlich recht! Die Spatzen pfeifen's längst von allen
Dächern, dass sich da Schauerliches hinter hermetisch verschlossenen Toren
abgespielt hat. Menschen wurden aus nichtigen Anlässen ihrer Freiheit beraubt
und mit heimtückischen Nervengiften gefoltert, häufig sogar lebenslänglich.
Stellen wir diese damals rundweg verleugneten und heute unversehens als
revisionsbedürftig bezeichneten Praktiken in den grösseren Zusammenhang, wird
evident, dass sie einzig dazu dienten, die aktuelle plutokratische Herrschaft
abzusichern und nichts, aber auch gar nichts damit zu tun gehabt haben, was
lauthals verkündet worden ist, nämlich, man wolle für ach so arme, kranke
Geschöpfe im geschützten Rahmen einer psychiatrischen Klinik sorgen. Die an
ihnen statuierten scharfen Exempel waren lediglich geeignet, alle in Schach
zu halten (Spezial- und Generalprävention).
Neuer Wein in alten Schläuchen
Nun soll also aufgeräumt werden. Es soll niemand mehr
entmündigt, niemand mehr ein Leben lang in einer Anstalt versenkt, niemand
mehr gegen seinen erklärten Willen zwangsbehandelt werden.
Die neue Sprachregelung heisst Erwachsenenschutz, fürsorgerische
Unterbringung in einer Einrichtung (sic!), medizinische Massnahme, Patientenverfügung.
Ich brauche kein Prophet zu sein, um jetzt schon sagen können, dass bereits
am Tage nach der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes der erste Betroffene über
alle diese Begriffe hell empört sein wird. Und nach einer, zwei oder drei
Generationen wird auch wieder offiziell eingeräumt werden, dass nicht alles
rund gelaufen sei. Es wird dann erneut nach unverfänglichen Vokabeln Ausschau
gehalten werden müssen.
Folter bleibt Folter
Ich erspare mir den Verdruss, auf alle Details der Revision
einzugehen. An einem einzigen Beispiel, nämlich den neu vorgesehenen
"medizinischen Massnahmen", kann ich sofort aufzeigen, dass die
Revisoren in keiner Weise von lauteren Absichten gelenkt werden.
Seit Mitte des letzten Jahrhunderts hat sich eingebürgert, in die psychiatrischen
Anstalten versenkte Menschen mit heimtückischen Nervengiften vollzustopfen.
Wer die Einnahme verweigert, wird von Aufgeboten von bis zu einem Dutzend
Pflegern niedergerungen und es wird ihm die chemische Substanz mittels einer
Injektionsnadel in den Körper gepumpt. Fragt man Menschen, welche ihrer
Freiheit sowohl in einem Zuchthaus als auch in einer psychiatrischen Anstalt
beraubt worden sind, welches das grössere Übel sei, ist es mit Garantie
letzteres. Fragt man Zwangspsychiatrisierte, was schlimmer zu ertragen sei,
die Beraubung der Freiheit oder die Zwangsbehandlung, kommt wie aus der
Pistole geschossen die Antwort: Die Zwangsbehandlung. Die Betroffenen
sprechen entweder von sich aus oder aber jedenfalls auf Befragen offen von
Folter.
Wer nun ist legitimiert, die Frage zu entscheiden, ob die Zwangsbehandlungen
mit Nervengiften Folter seien - die Täter oder die Opfer?
Die Antwort liegt auf der Hand. Zuständig sind die Opfer und auf keinen Fall
die Täter. Erinnern wir uns: Die Deutschen haben vor und während des [2.]
Weltkriegs und vereinzelt sogar noch nachher die Vorwürfe der Opfer
kategorisch bestritten, gefoltert zu haben. Das in den Konzentrationslagern
herrschende Regime wurde mit eugenischen Motiven gerechtfertigt und erst nach
der Niederlage Hitlers auch in Deutschland zögerlich als Gräuel gebrandmarkt.
Die Opfer haben also erst im Nachhinein recht bekommen.
Über kurz oder lang wird feststehen, dass auch die Zwangspsychiatrie
gefoltert hat und noch heute foltert. Das Urteil der Geschichte ist
unerbittlich.
Jeden kann es treffen
Wer sich
anheischig macht, das Vormundschaftsrecht zu verbessern und nicht vorher klar
bekennt, dass die Menschen in den schweizerischen psychiatrischen Anstalten
systematisch gefoltert worden sind und noch werden, beweist, dass er mit der
Vergangenheit nicht brechen, sondern die alten Methoden fortsetzen will.
Haben nun schweizerische Gerichte oder der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte, welche Institutionen alle der Täterseite zuzurechnen sind,
weil sie mit ihren Entscheiden die Folter abdecken, einen solchen Vorwurf je
gestützt? Wird in den Erläuterungen zur Revision auch nur ein
Sterbenswörtchen darüber verloren?
Nein!
Im Gegenteil! Die neu mit dem schlauen Begriff "medizinische
Massnahme" verbrämte Folter ist ausdrücklich auch in Zukunft gestattet.
Die Aufgebote werden in den zu "Einrichtungen" umbenannten
Anstalten weiterhin zusammengetrommelt werden. Was diesen springenden Punkt
anbelangt, was also die Opfer am meisten trifft, daran ändert sich rein gar
nichts. Auch nicht durch das angebotene Zückerchen: Mit einer
Patientenverfügung sollen neu Urteilsfähige eine Zwangsbehandlung
verhindern können.
Das Bundesgericht hat in einem jüngsten Entscheid umschrieben, wann ein
Mensch als urteilsunfähig gilt. Neben abstrakten, nicht justiziablen
Argumenten hat es zur Stützung seines Entscheids, der damals Betroffene sei
urteilsunfähig gewesen, eine einzige Auffälligkeit konkret benannt: er habe
einen Schlüssel im Loch einer Decke bzw. im Mund versteckt (BGE vom 22.3.2001
i.S. P. gegen PUK Basel, S. 17). Damit haben sich die hohen Richter nicht
weniger als ihrer eigenen Urteilsfähigkeit beraubt; denn es muss doch jedem
nur halbwegs vernünftigen Menschen sofort einleuchten, dass
Zwangspsychiatrisierte an nichts anderes als an Flucht denken (darum ja auch
die ausbruchsicheren Anstalten) und ein Schlüssel für die Flucht selbst oder
am Fluchtort überaus nützliche Dienste leisten kann.
Klar ist jedenfalls jetzt schon, dass niemand vor "medizinischen
Massnahmen" gefeit ist. Ausnahmslos alle können - "weil es Uns so
gefällt" - kurzerhand entweder vorübergehend oder dauernd als
"urteilsunfähig" deklariert, ergo problemlos zwangsbehandelt und
somit gefoltert werden.
Zwei Details des Entwurfs manifestieren den bösen Glauben der
Gesetzesschmiede optimal.
Zunächst einmal muss eine Patientenverfügung schriftlich vorliegen.
Warum so umständlich? Wer nämlich seine Bürger wirklich schützen will, dem
kann spontan nur ein tauglicher Satz einfallen:
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Es
wird vermutet, dass niemand sich zwangsbehandeln lassen will.
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Das ist doch wohl
sonnenklar!
Sodann wird die Patientenverfügung im Entwurf alsogleich wieder ausser Kraft
gesetzt:
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Art.
373 Abs. 3 VE
Bestehen begründete Zweifel daran, dass die Patientenverfügung dem
mutmasslichen Willen der betroffenen Person entspricht oder auf freiem
Willen beruht, so hat sie keine Wirkung.
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Wer weiss, welche Hasen die Justiz bei solchen
Gummiparagraphen aus dem Hut zu zaubern vermag, kann sich die Mühe, eine
Verfügung überhaupt zu errichten, sparen und eine bereits bestehende glatt
zerreissen.
Warum so kompliziert, wenn es doch viel einfacher geht?
Es wäre daher
gescheiter und ehrlicher, das zu revidierende Gesetz auf die folgenden vier
Bestimmungen zu reduzieren:
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Art. 1.
Der Mensch ist weder gleich noch gerecht. Jeder will besser sein als der
andere.
Art. 2
Im ewigen Gerangel um die Herrschaft setzen sich die Skrupellosesten durch.
Art. 3
Um ihre Herrschaft zu sichern, sind sie bereit, über Leichen zu schreiten.
Art. 4
Wer sich ihren Befehlen widersetzt, wird in eine Anstalt versenkt und
gefoltert. Eine Entlassung kommt erst in Frage, wenn der Renitente wieder
willig ist.
anno domini MMIII
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Bei dieser sich
mit der Realität deckenden "Rechtslage" weiss jeder haargenau,
woran er ist. Die Täter müssen nicht mehr wie gedruckt lügen und die
Opfer verlieren keine Zeit und Energien, um nach nicht existierenden
Menschen- und anderen Rechten zu schreien.
Die Demaskierung der Mächtigen und das für einen effizienteren Widerstand
frei werdende Potential der Niedergedrückten ist der einzig mögliche
echte Fortschritt...
Edmund
Schönenberger
3. Juli 2003
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